Wir sind auf Rechtsgebiete spezialisiert, mit denen unsere Kunden in ihren täglichen wirtschaftlichen Tätigkeiten zu tun haben. Wir verstehen unsere Kunden, weil wir unser Fachwissen mit Businesserfahrung verknüpfen können. Bevor wir einen Unternehmer beraten, analysieren wir seine Bedürfnisse und Besonderheiten. Dann stellen wir mehrere Vorgehensweisen vor, und weisen auf deren Vor- und Nachteile auf. Nachher empfehlen wir die Anwendung einer der Varianten. Die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei bedeutet:
- Bestimmung eines Ansprechpartners, der Ihre Firma kennt und der deren Besonderheiten versteht
- kurze Termine – wir realisieren die Aufträge innerhalb von Fristen, die ihren Bedürfnissen angepasst sind; bei Notfällen auch an demselben Tag
- Möglichkeit der Ausführung unserer Leistungen an bestimmte Tagen in Ihrer Firma
- ständiger Zugang zur Rechtshilfe auch durch Ihre Mitarbeiter aus verschiedenen Abteilungen Ihrer Firma
- voraussehbare Kosten – wir passen die Zusammenarbeitsbedingungen so an, dass der Kunde die Kontrolle über die Kosten der rechtlichen Betreuung hat
- Schulungen für Mitarbeiter Ihrer Firma in gewählten rechtlichen Bereichen
In den Lesezeichen daneben beschreiben wir kurz die Fachgebiete unserer Kanzlei.
Wirtschaftsrecht
Wir sind auf Betreuung von Unternehmern spezialisiert, die auf polnischem und deutschem Markt tätig sind. Wir kennen die Handelsbräuche polnischer und deutscher Unternehmer und wir wissen sie zu nutzen. Wir bereiten für unsere Kunden Verträge vor, analysieren sie und helfen bei Verhandlungen. Unsere Aufgabe ist, für unsere Kunden die Gefahr bringenden Bestimmungen aufzudecken und darauf hinzuweisen, und danach die Verträge um solche zu ergänzen, die die Sicherheit unserer Kunden erhöhen.
Darüber hinaus helfen wir unseren Kunden die zur Führung der wirtschaftlichen Tätigkeit notwendigen Genehmigungen, Lizenzen und Konzessionen zu erlangen.
Gesellschaftsrecht
Wir bieten die Beratung und Vertretung vor Behörden und Gerichten in Sachen: Gründung und Führung von Handelsgesellschaften. Wir helfen, die richtige Rechtsform der geplanten wirtschaftlichen Tätigkeit zu wählen. Unsere Erfahrung und das Gespür für die Unterschiede zwischen deutschem und polnischem Gesellschaftsrecht hat die optimale Anpassung unserer Lösungen an die Erwartungen unserer Kunden zur Folge.
Unser Angebot umfasst komplexe Hilfe bei Vorbereitung der zur Gründung und Anmeldung einer neuen Gesellschaft notwendigen Unterlagen, d.h. insbesondere:
- Beratung bzgl. Rechtsform für die geplante Tätigkeit mit Berücksichtigung der Absicherung von Privatvermögen, und der Kosten- und Steueroptimierung
- Anfertigung eines Entwurfs von Gründungsurkunden der Gesellschaften gemäß den Erwartungen und der Absicht des Kunden
- gleichzeitige Konsultationen mit Notar (falls eine notarielle Form erforderlich ist)
- Beteiligung unserer Rechtsanwälte an der Anfertigung von notariellen Urkunden und anderen Unterlagen in der Notarkanzlei
- Vertretung vor Gerichten und Behörden, insbesondere Anmeldung im Handelsregister, Finanzamt, statistischen Amt und Sozialversicherungsamt
- Laufende Kontrolle des Registrierverfahrens
Darüber hinaus unterstützen wir unsere Kunden bei Umwandlung der Gesellschaften oder Einmanngeschäften in Handelsgesellschaften sowie bei Anfertigung von zweisprachigen Protokollen über Gesellschaftsversammlungen und Beschlüssen der Geschäftsführung.
Gerichtsverfahren
Geltendmachung eigener Rechte vor Gericht ist leider immer noch ein immanenter Bestandteil jeder wirtschaftlichen Tätigkeit. Wir sind uns dessen bewusst, dass dies eine sehr unangenehme Angelegenheit bei der Führung eigenes Geschäftes für unsere Kunden insbes. Geschäftsführer, Mitarbeiter ist. Deswegen streben wir bei der Führung eines gerichtlichen Verfahrens an, die persönliche Beteiligung dieser Personen einzuschränken. Wir überwachen das gerichtliche Verfahren, kümmern uns um dessen rechtsgemäßen Verlauf und Informieren unsere Kunden über alle relevanten Maßnahmen.
- Wir führen vorgerichtliche Verhandlungen, um den Streit einvernehmlich zu Ende zu bringen
- Wir vertreten Sie in allen gerichtlichen Verfahren auf dem Gebiet Polens
- Wir optimieren den Verlauf des Verfahrens, so dass es möglichst kurz dauert und für Sie keine unnötigen Kosten verursacht
Forderungen und Vollstreckung
Wir verstehen es sehr gut, dass die Erlangung einer positiven Entscheidung des Gerichts selbst, nicht immer zur Befriedigung von Interessen unserer Kunden führt. Deswegen legen wir viel Wert darauf, die Vollstreckung schnell und effektiv durchzuführen, damit die potentiell gestörte Liquidität unserer Kunden schnellstmöglich wiederhergestellt wird.
Sofort nach Erlangung des Vollstreckungstitels leiten wir die Angelegenheiten an die gewählten Gerichtsvollzieher. Der Gerichtsvollzieher wird in Rücksprache mit dem Kunden gewählt. Bei der Wahl basieren wir auf unserer Erfahrung bzgl. Effektivität des Gerichtsvollziehers, Sitz und Stand des Vermögens des Schuldners. Alles, um die Effekte des Vollstreckungsverfahrens bestmöglich zu optimieren. Zusätzlich überwachen wir die durch den Gerichtsvollzieher aufgenommenen Tätigkeiten und nehmen – wenn möglich – daran teil, wobei der Kunde immer vorab darüber informiert wird.
Darüber hinaus vertreten wir unsere Kunden, die als Gläubiger in Insolvenz- und Sanierungsverfahren auftreten.
Schadensersatz
Unser Angebot umfasst komplexe Analyse des Ereignisses, Bewertung der Chancen und Risiken sowie der Kosten von Entschädigungsverfahren, darunter gerichtlicher Kosten. Wir melden in Ihrem Namen den Schaden bei dem Versicherer (wenn das Ereignis in der Versicherung umfasst ist) oder bei schadensersatzpflichtiger Person an, und wenn die entsprechende Entschädigung nicht geleistet wird, vertreten wir Sie vor Gericht. Wir sind auf dem Laufenden – wir beachten die neuste Rechtsprechung und Entscheidungen des Obersten Gerichts. Wir vertreten Sie u.a. in folgenden Angelegenheiten:
- Schadensersatz für Personen- und Sachschäden
- Entschädigung für Gas-, Wasser und Stromleitungen auf dem Grundstück
- Schadensersatz wegen Nicht- bzw. Schlechterfüllung der Verträge
- Schadensersatz bei Verkehrsunfällen